Tagesstruktur - auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten

Rheinleben-Chor

Singen Sie nicht nur unter der Dusche! Gemeinsam bei uns im Rheinleben-Chor bereitet es gleich doppelt Spass! Singen ist in allen Lebenslagen erfrischend und wirkt sich positiv aus aufs Gemüt.

 

Wir machen uns auf eine lebendige Entdeckungsreise durch die Welt des Singens.

Wir begegnen Liedern aus verschiedenen Zeiten und Kulturen.

Wir experimentieren mit unserer Stimme.

Wir erleben Gemeinsamkeit und lassen Raum für persönlichen Ausdruck.

Wir entspannen und geniessen.

 

Wer?

Der Rheinleben Chor ist offen für alle Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und deren Angehörige. Wer Lust hat, gemeinsam mit andern zu singen und auf spielerische Weise Lieder zu lernen, ist herzlich willkommen. Vorkenntnisse wie Notenlesen sind nicht notwendig.

Der Chor kann unabhängig der Nutzung anderer Angebote der Stiftung Rheinleben besucht werden.

 

Wann?

Die Proben finden jeweils Montags von 14:00 - 15:30 Uhr statt

 

Wo?

Stiftung Rheinleben, Tagesstruktur modular, Thiersteinerallee 51, 4053 Basel

 

Kosten?

Pro Probe: CHF 5.- für psychisch beeinträchtige Personen, CHF 10.- für Angehörige.

Für Klienten*Klientinnen unserer Tagesstrukturen (modular, basis und Entwicklung) ist der Chor kostenlos.

 

Leitung

Barbara Mall: Sängerin, Musikpädagogin und Chorleiterin

 

Anmeldung

Ein Einstieg im Rheinleben-Chor ist jederzeit möglich und benötigt keine Anmeldung.

Info & Kontakt

Austragungsort der Proben:

Stiftung Rheinleben
Tagesstruktur Modular
Thiersteinerallee 51
4053 Basel, Lageplan


Kursleitung:

Barbara Mall, ausgebildete Gesangslehrerin

aktueller Flyer 

 

Weiteres

Die Ombudsstelle der IG PRIKOP ist eine unabhängige Vermittlungs- und Beschwerdestelle an die Sie sich wenden können, wenn Sie im Konfliktfall mit Ihren Begzuspersonen und den Vorgesetzten in der Stiftung Rheinleben nicht alleine weiterkommen. Die Ombudsstelle klärt ab, berät und vermittelt vertraulich und kostenlos.

Präventions- und Beratungsstelle: Bei Verdacht oder Kenntnis auf Verletzung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität von Klientinnen/Klienten und Mitarbeitende im Rahmen der Stiftung Rheinleben.